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   OLG Düsseldorf, 15.12.2000 - 3 Wx 336/00   

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https://dejure.org/2000,6757
OLG Düsseldorf, 15.12.2000 - 3 Wx 336/00 (https://dejure.org/2000,6757)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.12.2000 - 3 Wx 336/00 (https://dejure.org/2000,6757)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Dezember 2000 - 3 Wx 336/00 (https://dejure.org/2000,6757)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundbuchseintragung; Falsche Eintragung im Grundbuch; Unrichtiges Grundbuch; Voraussetzungen für die Eintragung eines Widerspruches; Berichtigungsanspruch

  • Judicialis

    GBO § 19; ; GBO § 29; ; GBO § 53; ; GBO § 71; ; GBO § 78; ; BGB § 894; ; BGB § 899

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO §§ 19 29 53 71 78; BGB §§ 894 899
    Löschung des Widerspruchs bei Unrichtigkeit des Grundbuchs - Fehlen materiell-rechtlicher Voraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2001, 230
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Düsseldorf, 21.06.2011 - 3 Wx 56/11

    Zur Beurkundung einer vorweggenommenen Erbfolge

    Zur Löschung auf Beschwerde genügt aber, dass die Voraussetzungen der Eintragung nicht gegeben waren (OLG Düsseldorf, RPfleger 2001, 230), also bei der Eintragung des vom Widerspruch betroffenen Rechts eine Gesetzesverletzung nicht vorgefallen ist (OLG Hamm JMBlNW 1965, 269).
  • OLG Brandenburg, 11.01.2018 - 5 W 131/17

    Grundbuchsache: Prüfungskompetenz des Grundbuchamts hinsichtlich der inhaltlichen

    Dementsprechend ist die Beschwerde mit dem Ziel der Löschung begründet, wenn die Voraussetzungen für die Eintragung nicht gegeben waren (OLG Düsseldorf RPfleger 2001, 230, juris Rn. 12 für § 899 BGB; Demharter GBO § 53 Rn. 41; BeckOK GBO/Holzer § 53 Rn. 52 jew. für den Amtswiderspruch und mwN.).
  • OLG Naumburg, 02.09.2013 - 12 Wx 41/13

    Grundbuchverfahren: Eintragung einer Sicherungshypothek nach Vollziehung eines

    Zur Löschung des Widerspruchs auf Beschwerde genügt, dass die Voraussetzungen für die Eintragung des Amtswiderspruchs nicht vorgelegen haben (OLG Düsseldorf Rpfleger 2001, 230; Meikel/Streck, Rn. 96 zu § 53 GBO), also wenn etwa dem eingetragenen Berechtigen ein Berichtigungsanspruch gem. § 894 BGB nicht zusteht (Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, Rn. 412) oder bei der Eintragung des von dem Widerspruch betroffenen Rechts eine Gesetzesverletzung nicht vorgefallen ist (Demharter, Rn. 41 zu § 53 GBO).
  • OLG München, 10.09.2009 - 34 Wx 59/09

    Eintragung des Grundstückskäufers als Eigentümer: Prüfungsrecht des Grundbuchamts

    Das Grundbuch ist unrichtig, wenn keiner der in § 899 Abs. 2 BGB aufgestellten Voraussetzungen vorliegt, also weder eine einstweilige Verfügung erwirkt wurde noch die Bewilligungserklärung des Betroffenen vorliegt und auch nicht die Voraussetzungen des § 53 Abs. 1 GBO gegeben sind, dass nämlich das Grundbuch unrichtig geworden ist und dies auf einer Verletzung gesetzlicher Vorschriften bei der Eintragung zurückgeht (vgl. OLG Düsseldorf Rpfleger 2001, 230).
  • OLG München, 14.01.2015 - 34 Wx 446/14

    Löschung einer Grunddienstbarkeit an einem Grundstücksteil nach Teilung des

    Ein im Grundbuch eingetragener Widerspruch ist auf die Beschwerde hin (u. a.) zu löschen, wenn bei der Eintragung/Löschung des vom Widerspruch betroffenen Rechts gesetzliche Vorschriften nicht verletzt wurden oder sich die Unrichtigkeit des Grundbuchs als nicht glaubhaft erweist, also die Voraussetzungen für die Eintragung nach § 53 Abs. 1 GBO nicht gegeben waren (OLG Düsseldorf Rpfleger 2001, 230; auch BayObLGZ 1978, 15/17; Demharter § 53 Rn. 41).
  • OLG Brandenburg, 20.02.2020 - 5 W 64/18

    Zulässigkeit der Eintragung eines Widerspruchs gegen die Richtigkeit des

    Dementsprechend ist die Beschwerde mit dem Ziel der Löschung begründet, wenn die Voraussetzungen für die Eintragung nicht gegeben waren (OLG Düsseldorf RPfleger 2001, 230 für § 899 BGB; Demharter GBO § 53 Rn. 41; BeckOK GBO/Holzer § 53 Rn. 52).
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